Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Frage dazu:

Christian2, Tuesday, 10.06.2008, 02:32 (vor 6405 Tagen) @ Johannes

Das sei, entschied der Europäische Gerichtshof im

Januar 2000 auf die Klage der jungen Elektrikerin Tanja Kreil, ein

Verstoß

gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Grundgesetzartikel 12a: musste

geändert

werden. Aus dem Satz, Frauen „dürfen auf keinen Fall Dienst an der

Waffe

leisten“, wurde nun: Frauen „dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der
Waffe gezwungen werden“.


Heißt das dann nicht auch, daß diese Frauen im Ernstfall nicht kämpfen zu
brauchen? Wie wird der Artikel des GG denn im konkreten Falle ausgelegt?
Welche Vorschriften greifen dann? Für mich liest sich das wie ein klarer
Befehl, Frauen im Krieg nicht kämpfen müssen zu lassen. Und zwar auch keine
Freiwilligen.

Da liest du ganz richtig, auch wenn Frauen sich verpflichtet haben und es zum Krieg kommen würde, dürfen die Frauen keinesfalls zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Es bleibt allein nur den Frauen überlassen, ob sie in den Krieg ziehen wollen. Frauen besitzen eben nur Rechte, von Pflichten halten sie schon rein gar nichts! Welche Frau würde schon so blöd sein, im Ernstfall in den Krieg zu ziehen, da ziehen sie sicherlich die straffreie Fahnenflucht (Frauenprivileg) vor, aber sehr viel Geld kassiert und teure Ausbildung für Nichts und wieder Nichts in den Sand gesteckt wird! Es wird Zeit, dass sich die Männer zu Frauen umoperieren lassen, da gibt es nämlich nur noch Rechte und Privilegien ohne Pflichten.


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