Frage dazu:
Das sei, entschied der Europäische Gerichtshof im
Januar 2000 auf die Klage der jungen Elektrikerin Tanja Kreil, ein Verstoß
gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Grundgesetzartikel 12a: musste geändert
werden. Aus dem Satz, Frauen „dürfen auf keinen Fall Dienst an der Waffe
leisten“, wurde nun: Frauen „dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der
Waffe gezwungen werden“.
Heißt das dann nicht auch, daß diese Frauen im Ernstfall nicht kämpfen zu brauchen? Wie wird der Artikel des GG denn im konkreten Falle ausgelegt? Welche Vorschriften greifen dann? Für mich liest sich das wie ein klarer Befehl, Frauen im Krieg nicht kämpfen müssen zu lassen. Und zwar auch keine Freiwilligen.
gesamter Thread:
- Umsorgt, belächelt, gehasst – Frauen an der Front -
Christian2,
10.06.2008, 01:51
- Frage dazu: -
Johannes,
10.06.2008, 02:16
- Frage dazu: - Christian2, 10.06.2008, 02:32
- Nachtrag - Christian2, 10.06.2008, 10:22
- Hoffentlich wird sie abgeschossen -
Lude,
10.06.2008, 03:44
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Expatriate,
10.06.2008, 05:48
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Garfield,
10.06.2008, 17:48
- Die Rakete koennen sie sich sparen - lötkolben, 10.06.2008, 18:20
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Garfield,
10.06.2008, 17:48
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Expatriate,
10.06.2008, 05:48
- Frage dazu: -
Johannes,
10.06.2008, 02:16