Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenförderung über ESF

Diana, Sachsen, Friday, 23.05.2008, 12:30 (vor 6422 Tagen) @ Christian2

Was der ESF ist, kann man dort im Link unten nachlesen.> http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Publikation/pdf/ESF-MB-all...
Bei der Arbeitsagentur sollte man mal nachfragen, ob der ESF eine reine
Frauenförderung ist!

Danke für den Link! Also nach der Definition ist es KEIN reines Frauenförderinstrument *g* Aber ich ahne, was die Agentur in etwa antworten dürfte. Nämlich dass ein Bildungsträger ein entsprechendes "Projekt" einreichen muss. Und da bisher offenbar solche Projekte - entweder speziell für Männer oder aber ausdrücklich geschlechtsneutral - nicht eingereicht wurden, wird man behaupten, es bestehe "am Markt kein Bedarf". Und wenn von Bildungs- und Maßnahmeträgern keine Anträge auf solche Projekte eingereicht werden, dann wird die Agentur selber sich bestimmt nicht darum prügeln, sowas von sich aus anzuleiern, die sind mit ihrem ganzen bürokratischen Müll ja eh "überbeschäftigt" und "voll ausgelastet".

Gut, ich würde zwar auch sagen, dass der Anteil der Frauen höher ist - bei denen, die arbeitslos und ohne Leistungsbezug sind - aber das rechtfertigt nicht, NUR Frauen über solche "Sonderprogramme" zu fördern. Selbst wenn das Verhältnis 80 : 20 wäre (rein hypothetisch als Beispiel), dann müssten arbeitslose nicht-leistungsbeziehende Männer auf jeden Fall (bei Interesse und Eignung) die MÖGLICHKEIT haben, an einem solchen Projekt teilzunehmen.

Ein wunderschöner Gummi-Satz ist ja auch, dass generell "kein Rechtsanspruch" auf Leistungen aus dem ESF bestehen, sondern das davon abhängig gemacht wird, ob "Mittel zur Verfügung" stehen. Das kann man dann als "Begründung" für alles Mögliche natürlich jederzeit passend machen.


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