Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zu: Verantwortlich ist der Mensch, nicht sein Gehirn !

Gismatis, Basel, Monday, 19.05.2008, 05:28 (vor 6426 Tagen) @ Conny

Ich habe mich vermutlich etwas unklar ausgedrückt. Wenn der Mensch die
Entscheidung unbewußt trifft und der Mensch diese Entscheidung anschließend
Bewußt nur noch wahrnimmt, nachdem das Unterbewußtsein oder was auch immer,
die Entscheidung schon getroffen hat, kann man den Menschen dafür doch
nicht verantwortlich machen, geschweige denn bestrafen, da das den Menschen
nicht zu einem besseren Menschen macht. Diese erzieherische Maßnahme greift
dann eben auch nicht.

Strafen halte ich für notwendig, weil nur durch sie Gesetze Gültigkeit erlangen. Allerdings sollten sie nur so schwer wie unbedingt nötig ausfallen. Darüber hinaus sind geeignete Maßnahmen zur Rehabilitation von Straftätern wünschenswert.

Gruß, Gismatis

--
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