Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Conny, NRW, Wednesday, 30.04.2008, 02:45 (vor 6540 Tagen) @ Peter

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;-)


Da der Getötete nicht mehr aussagen kann, steht die Behauptung der Frau,
er hätte sie sexuell bedrängt, unbeweisbar im Raum.

M.E. fand dies dann aber auch in der Urteilsfindung keine strafmildernde
Berücksichtigung. Verurteilt wurde sie klar wegen Totschlags, und nicht
wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.

Und wenn es eben keine sexuelle bedrängung gab, sollte das Urteil doch auf Mord lauten? Noch dazu wurde sein Konto mit der EC-Karte geplündert. Kann nicht auch das der Grund für die Tat gewesen sein und diese sexuelle Belästigung nur erfunden worden sein um das Strafmaß zu senken?

Da sie geständig war (und vermutlich nicht vorbestraft) sind 5 Jahre da
normales Strafmaß im Jugendstrafrecht.

Aber eben für Totschlag und nicht für Mord.

Die andere Alternative wäre Raubmord gewesen (EC Karte). Das hätte dann
bis 10 Jahre gegeben. Hier fehlte aber sowohl das entsprechende Geständnis
als auch die Beweise für Vorsatz. Heimtücke läßt sich aus dem beschriebenem
Tathergang eh nicht ableiten.

Und wenn das anders herum gewesen wäre? Hätte man einem 18-jährigen Mann die sexuelle Belästigung der Tante denn geglaubt? Heute ist doch nur noch weiblicher Sex etwas göttliches und der männliche ist bäh. Der 18-jährige hätte doch froh darüber sein sollen, von der Tante rangenommen zu werden - das muß einem 18-jährigen Kerl doch gefallen. Deswegen die Tante umbringen?

Oder meinst du, weil sie eine Frau ist haben die Ermittlungsbehörden gar
nicht erst nach solchen Beweisen gesucht?

Wäre es das erste mal, daß solche Beweise ausbleiben? Der Mann ist Tod und die Frau vielleicht wegen Mord nur für 5 Jahre hinter Gitter. Wer weiß, was die hinterher alles noch so treibt.

Es laufen eben viel zu viele kriminelle Frauen frei herum, die ihr Unwesen zum Nachteil und vielleicht auch zum Tod von Männern weiter treiben können. Nur eine tote Frau ist eine gute Frau könnte man dabei schon fast gut finden.

Das wäre dann allerdings schon ein starkes Stück...

Diese starken Stücke gibt es doch auch. Einer jungen Frau wurden doch auch schon Vergewaltigungen geglaubt, obwohl sie laut einem Gutachter noch Jungfrau war und einer der Vergewaltiger ein seltenes leiden hatte: Er konnte keine Erektion aufrecht erhalten. Die beiden Männer waren jahrelang im Gefängnis. Den Fall hat doch eine Journalistin wieder aufgerollt. Links dazu habe ich leider nicht mehr, da mir neulich meine Lesezeichen verloren gingen. Da hat aber sicher noch ein anderer einen Link dazu.


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