Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Peter @, Wednesday, 30.04.2008, 02:16 (vor 6540 Tagen) @ der_quixote

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;-)

Da der Getötete nicht mehr aussagen kann, steht die Behauptung der Frau, er hätte sie sexuell bedrängt, unbeweisbar im Raum.

M.E. fand dies dann aber auch in der Urteilsfindung keine strafmildernde Berücksichtigung. Verurteilt wurde sie klar wegen Totschlags, und nicht wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.

Da sie geständig war (und vermutlich nicht vorbestraft) sind 5 Jahre da normales Strafmaß im Jugendstrafrecht.

Die andere Alternative wäre Raubmord gewesen (EC Karte). Das hätte dann bis 10 Jahre gegeben. Hier fehlte aber sowohl das entsprechende Geständnis als auch die Beweise für Vorsatz. Heimtücke läßt sich aus dem beschriebenem Tathergang eh nicht ableiten.

Oder meinst du, weil sie eine Frau ist haben die Ermittlungsbehörden gar nicht erst nach solchen Beweisen gesucht?

Das wäre dann allerdings schon ein starkes Stück...


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