Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Frage taugt in dem Falle nicht

Diana, Friday, 14.03.2008, 23:00 (vor 6491 Tagen) @ Michel

Das Verfassungsgericht will die Familie schützen und reist deswegen eine
bestehende Auseinander. Hätte es gesagt, es liege nicht in seiner Kompetenz
diese Gesetzt zu kippen wäre das noch verständlich gewesen, wie sie jetzt
aber das Urteil begründen, ist das Inzestverbot auch inhaltlich
gerechtfertigt. Da das Paar niemanden etwas zu Leide getan hat, muss man
feststellen, das Gericht hängt einer gewalttätigen Ideologie an.

Scheinheiliges Geschwätz... die tun grad so, als müssten sie Millionen armer "kleiner" Schwestern vor ihren bösen großen Brüdern "beschützen", als würden massenhaft Geschwister miteinander herumpoppen. Die mutmaßlich verschwindend geringe Anzahl derartiger Fälle dürfte "die Gesellschaft" verkraften.

Es ist nichts als dummes Machtgehabe - wir, die "Oberen" müssen "das Volk" beschützen. Wenn sie es nur an der richtigen Stelle täten...

Und die Argumentation des Anwalts (eugenische Gründe) war die beste, die er bringen konnte - aber das ist, wie schon anderweitig erwähnt, eben "Autobahn"...


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