Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Frage taugt in dem Falle nicht

Michel, Friday, 14.03.2008, 22:04 (vor 6491 Tagen) @ adler

Das Verfassungsgericht will die Familie schützen und reist deswegen eine bestehende Auseinander. Hätte es gesagt, es liege nicht in seiner Kompetenz diese Gesetzt zu kippen wäre das noch verständlich gewesen, wie sie jetzt aber das Urteil begründen, ist das Inzestverbot auch inhaltlich gerechtfertigt. Da das Paar niemanden etwas zu Leide getan hat, muss man feststellen, das Gericht hängt einer gewalttätigen Ideologie an.


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