Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Frage taugt in dem Falle nicht

adler, Kurpfalz, Friday, 14.03.2008, 00:49 (vor 6492 Tagen) @ Christian2

Hallo Christian2

Sie war beim ersten Kind 16, also minderjährig.
Beim letzten war sie 21, wurde aber noch nach dem Jugendstrafrecht (Wohl dem Umstand geschuldet, daß sie geistig etwas zurückgeblieben sein soll.) zu einer
geringen Strafe verurteilt.

Er war hingegen schon beim ersten Kind 23, also galt gleich Erwachsenenstrafrecht.

Ist für unsere Sache kein gutes Beispiel.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


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