Die Frage taugt in dem Falle nicht
Hallo Christian2
Sie war beim ersten Kind 16, also minderjährig.
Beim letzten war sie 21, wurde aber noch nach dem Jugendstrafrecht (Wohl dem Umstand geschuldet, daß sie geistig etwas zurückgeblieben sein soll.) zu einer
geringen Strafe verurteilt.
Er war hingegen schon beim ersten Kind 23, also galt gleich Erwachsenenstrafrecht.
Ist für unsere Sache kein gutes Beispiel.
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
gesamter Thread:
- Inzest bleibt strafbar - Knast für Patrick S. -
BinimLaden,
13.03.2008, 16:43
- Die Frage lautet - Warum wurde nur der Mann jedesmal verurteilt und bestraft? n/t -
Christian2,
13.03.2008, 22:44
- Die Frage lautet - Warum wurde nur der Mann jedesmal verurteilt und bestraft? - Steineklopfer, 13.03.2008, 23:09
- Die Frage lautet - Warum wurde nur der Mann jedesmal verurteilt und bestraft? - BinimLaden, 14.03.2008, 00:28
- Die Frage taugt in dem Falle nicht -
adler,
14.03.2008, 00:49
- Die Frage taugt in dem Falle nicht -
Michel,
14.03.2008, 22:04
- Die Frage taugt in dem Falle nicht - Diana, 14.03.2008, 23:00
- Die Frage taugt in dem Falle nicht - Sparrowhawk, 15.03.2008, 03:21
- Die Frage taugt in dem Falle nicht -
Michel,
14.03.2008, 22:04
- Inzest bleibt strafbar - Knast für Patrick S. - Michel, 23.03.2008, 00:31
- Die Frage lautet - Warum wurde nur der Mann jedesmal verurteilt und bestraft? n/t -
Christian2,
13.03.2008, 22:44