Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft
In seinem Urteil vom 13.07.2006 bestätigte der EuGHMR dem Antragsteller,
dass sein Recht aus Art.8 MRK (Schutz des Privatlebens) verletzt worden
sei. Im Ergebnis spricht der Gerichtshof damit dem Sohn im Ergebnis das
Recht zu, durch DNA-Analyse die Vaterschaft des Verstorbenen feststellen zu
lassen, um Sicherheit über seine Abstammung zu bekommen. Eine Exhumierung
können die Angehörigen nicht verweigern.http://www.123recht.net/Exhumierung-wegen-Feststellung-der-Vaterschaft__a18227.html
Sowas nenne ich Störung der Totenruhe! PROTEST!!!!!!!
gesamter Thread:
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft -
Lude,
26.02.2008, 20:19
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft - Student(t), 26.02.2008, 23:20
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft -
Klaus Brause GW,
27.02.2008, 00:02
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft -
Diana,
27.02.2008, 00:46
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft -
Bill,
27.02.2008, 10:07
- ? ? ? - adler, 27.02.2008, 22:31
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft -
Bill,
27.02.2008, 10:07
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft -
Diana,
27.02.2008, 00:46