Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft
In seinem Urteil vom 13.07.2006 bestätigte der EuGHMR dem Antragsteller, dass sein Recht aus Art.8 MRK (Schutz des Privatlebens) verletzt worden sei. Im Ergebnis spricht der Gerichtshof damit dem Sohn im Ergebnis das Recht zu, durch DNA-Analyse die Vaterschaft des Verstorbenen feststellen zu lassen, um Sicherheit über seine Abstammung zu bekommen. Eine Exhumierung können die Angehörigen nicht verweigern.
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Lude,
26.02.2008, 20:19
- Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft - Student(t), 26.02.2008, 23:20
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Klaus Brause GW,
27.02.2008, 00:02
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Diana,
27.02.2008, 00:46
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Bill,
27.02.2008, 10:07
- ? ? ? - adler, 27.02.2008, 22:31
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Bill,
27.02.2008, 10:07
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Diana,
27.02.2008, 00:46