Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft

Student(t), Tuesday, 26.02.2008, 23:20 (vor 6508 Tagen) @ Lude

http://www.123recht.net/Exhumierung-wegen-Feststellung-der-Vaterschaft__a18227.html

Der Gerichtshof wägt in seinem Urteil vom 13.07.2006 viererlei Interessen gegeneinander ab:


1. das Interesse des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung

2. das Rechts der Angehörigen auf die Unverletzlichkeit des Körpers des Verstorbenen

3. das Recht auf Achtung der Toten

4. das öffentliche Interesse auf Schutz der Rechtssicherheit

und kommt zu dem Ergebnis, dass das Recht auf Identität einen integrierenden Bestandteil des Rechts auf Schutz des Privatlebens bilde, und dass nach sorgfältiger Abwägung aller widerstreitender Interessen diesem Recht der Vorrang einzuräumen sei. Denn das Interesse, das ein Einzelner an der Kenntnis seiner Abstammung habe, höre keinesfalls mit zunehmendem Alter auf, im Gegenteil. Aus der Tatsache, dass der Sohn sich zeitlebens bemüht hatte, Sicherheit in der Frage seiner Abstammung zu erlangen, sei zu schließen, dass er moralisch und psychisch durch diese Unsicherheit belastet gewesen sei, auch wenn sich das nicht im medizinischen Bereich habe feststellen lassen.

Der gegenwärtigen Geringschätzung des Vaters im Familienrecht wird hier die große Bedeutung des Vaters für die Identitätsstiftung des Menschen gegenübergestellt. Recht so, gut so !

Gruß
Student


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