Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das ist kein Exhibitionismus

Provokat, Wednesday, 06.02.2008, 03:33 (vor 6528 Tagen) @ Robin Hood

Meines Wissens (und wie Hemsut schon geschrieben hat) ist allein nacktes Herumlaufen keine Exhibitionistische Handlung.
In der Öffentlichkeit darf man außerhalb geschlossener Ortschaften nackt herumlaufen, solange es keine Erregung öffentlichen Ärgernisses ist.
Da gab es mal einen Nacktradler im Fernsehen, der ist so durch Deutschland gefahren. Immer wenn er an ein Ortschild kam, hat er ein kleines Säckchen über das Gehänge gestülpt, das durch Strings festgehalten wurde. Nach der Ortschaft hat er es sofort ausgezogen.

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein
kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem
begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden
unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem Mann
oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen nebeneinander
losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen ein
Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet, kam
bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden nicht
angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es Ärger,
als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die Polizei
da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung
aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?


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