Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Exhibitionismus

Hemsut, Tuesday, 05.02.2008, 17:48 (vor 6529 Tagen) @ Klaus Brause GW

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein
kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem
begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden
unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem

Mann

oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen

nebeneinander

losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen

ein

Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet,

kam

bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden

nicht

angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es

Ärger,

als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die

Polizei

da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung
aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?


Was soll daran bezeichnend sein?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__183.html

§ 183 (1) StGB bezieht sich ausschließlich auf Männer...

Die Definition von Exibitionismus laut BHG:

Eine exhibitionistische Handlung erfordert, daß der Täter

- einem anderen
- ohne dessen Einverständnis
- sein entblößtes (wenn vielleicht auch nicht erigiertes) Glied

vorweist

- um sich allein dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des

Gegenübers

sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder (evtl durch
Masturbation) zu befriedigen[/i]

Laut BGH müssen ALLE Tatbestandmerkmale vorliegen, damit ein
Straftatbestand nach § 183 (1) StGB erfüllt ist. Frauen haben kein

Glied

und die Fortpflanzungsorgane sind selbst bei einer vollkommen nackten

Frau

nicht zu sehen.

Noch Fragen?

Gruß,
Hemsut


Sagen viele doch immer...PENISNEID
Da die Frauen keinen haben, muss das Glied veteufelt und kriminalisiert
werden. Nicht das ich Exhibissionismus befürworte, aber es ist so. Das
männl. Glied wird hier mit einer Waffe gleichgesetzt. Ein Penis ist völlig
harmlos. Man darf in Nachrichtensendungen Leichenteile sehen, kotzende
betrunkene Frauen, alles viel ekelhafter als ein Penis...ja ja, die liebe
Doppelmoral. In gemischte Saunen haben die Putzfrauen schwerstarbeit zu
leisten, denn die Frauen sind durchgehend am kotzen bei so viele enblösste
Penisse. Nacktheit ist nichts besonderes wenn man frei erzohgen worden ist.
Beim öffentlichen Onanieren sehe ich es genau so wie es das Gesetz sieht.

Tiefstes Mittelalter

Moment, nicht immer gleich alles den Mädels in die Schuhe schieben...

Wie alt ist denn § 183 (1) StGB? Wie lange gibt es ihn in dieser Form? Wenn er schon älter ist bzw. wie das BGB noch aus Kaisers Zeiten stammt, haben die Mädels daran überhaupt nichts rumgedoktert, sondern der Paragraph wurde von Männern so formuliert und stammt noch aus Zeiten, die prüder waren als das heutige Amerika...

Gruß,
Hemsut


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