Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Peter @, Friday, 04.01.2008, 00:19 (vor 6561 Tagen) @ Student(t)

...und jeder Willenserklärung zur Eheschließung angefügt werden. Zu
unterschreiben vom potentiellen Täter ("Bräutigam").

Dem Fast-Paar sollte klar vertändlich vorgelesen werden, welche Rechte (lange Liste bei der Frau, geht beim Mann dann dafür umso schneller) und Pflichten (da ists genau umgekehrt) sich aktuell aus dem Ehestand ergeben.

Ebenfalls ist der Mann zu informieren, dass er ab dem Zeitpunkt der Eheschließung als potentieller Gewaltverbrecher gilt und daher ohne weitere Ermittlungen auf Anforderung der Frau aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden und zur Not auch in Schutzhaft genommen werden kann.

Und diese Listen sind dann von beiden zusammen mit der Willenserklärung zur Eheschließung zu unterschreiben.

Das wäre doch mal "Fair play" vom Staat *fg*

Können wir lange drauf warten...

Gruß
Peter


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