Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Müßte in jedem Standesamt ausgelegt...

Student(t), Thursday, 03.01.2008, 23:55 (vor 6561 Tagen) @ Lessa

...und jeder Willenserklärung zur Eheschließung angefügt werden. Zu unterschreiben vom potentiellen Täter ("Bräutigam").

So fordern die NGOs etwa
weitere Verbeserungen am Gewaltschutzgesetz: beisielsweise eine
Verlängerung der Einstweiligen Verfügung (EV) auf bis zu ein Jahr, die EV
soll zudem auch nach einer Scheidung weiter bestehen können. Außerdem soll
die Exekution rascher und wirkungsvoller sein, denn die Praxis habe
gezeigt, daß die Übertretung einer EV für den Täter folgenlos bleibt.
Unbedingt erforderlich ist für die NGOs auch, dass die Strafverfolgung von
häuslicher Gewalt effektiver
gestaltet wird: etwa durch bessere
Ermittlungen und Beweissicherung (derzeit ist es nicht einmal Standard,
Verletzungen mittels Foto zu dokumentieren). Es solle untersucht werden,
warum Verfahren bei Gewalttaten häufig eingestellt werden. Der Druck auf
die Täter müsse erhöht werden.
Auch wird angeregt, über einen neuen
Straftatbestand "Gewaltbeziehung" nachzudenken.


Also echt, ich bin für eine Popularisierung dieser wundervollen Vorschläge !

Gruß

Student


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