Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Haderthauer: Die dt. Ges. sei die "am wenigsten emanzipierte Ges. Europas."

Michael Baleanu, Monday, 31.12.2007, 12:10 (vor 6565 Tagen)

Z. B. hier zu finden.

Meine Antwort darauf an die Dame:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Haderthauer,


es ist schön, dass Frau Haderthauer in "Die Zeit" vom 13.12.2007 mehr Engagement von Vätern fordert. Glauben Sie uns, wir sind sofort dabei.

Was wir allerdings nicht verstehen, wie genau sollte sich ein Vater "mehr" engagieren?

Als Rechtsanwältin müsste Frau Haderthauer doch bekannt sein, dass

- manche, nicht mit den Kindern zusammenlebende, Väter ihre Kinder nur einige Stunden pro Jahr begleiten dürfen.
- der BGH, den Mann noch immer nach den Maßstäben des 19. Jh. behandelt, Vater = Ernährer; Frau = Erzieherin (Hausmannrechtsprechung, BGH, vom 05.10.06, XII ZR 197/02, selbst das Taschengeld wird einem Vater weggenommen. Auf den Gedanken die Kinder tagsüber beim Vater zu lassen, scheinen die Richterinnen beim BGH nicht gekommen zu sein).

D. h., dass der Wille eines Vaters sich mehr für seine Kinder zu engagieren an der Justiz scheitert, die lediglich bare Münze von ihm haben möchte.

Ebenfalls müsste Frau Juristin Haderthaler bekannt sein, dass Deutschland bis heute das 7. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK) nicht ratifiziert hat: hier

Darin steht, unter Artikel 5, man höre und staune: EMRK
"Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe. Dieser Artikel verwehrt es den Staaten nicht, die im Interesse der Kinder notwendigen Maßnahmen zu treffen."

Wie sieht die bundesdeutsche Wirklichkeit aus? Herr Richter a. D. Schulz hat es mal so formuliert: "Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier", erklärt er. "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen." (institutionalisierte Rechtsbeugung).

Wir haben nun viele Frauen in Schlüsselpositionen der Politik (Zypries, Schmidt Renate, Stewens und nun auch Haderthauer). Sie hätten es in der Hand gehabt, die Gesetze so zu gestalten, dass die Väter ihr, bereits seit Jahrtausenden vorhandenes Engagement in der Familie hätten weiter ausbauen können. Sie hätten z. B. die Ratifizierung des 7. Protokolls der EMRK vorantreiben können. Haben sie aber nicht. Warum?

Das Einzige was wir in den letzten 20 Jahren feststellen konnten, war ein dramatischer Anstieg der Alimente-Forderungen. Es wird nun auf das angebliche Existenzminimum der Kinder abgestellt. Da soll ein Hartz IV-Empfänger mindestens 306 EUR dem Kind überweisen. Dass er das nicht kann weiss ein jeder. Die Forderung vor Gericht wird aber nicht zurückgenommen, denn Mutter und Anwalt brauchen einen Titel: wegen des Streitwertes. Im Schlimmsten Fall muss "zum Wohle des Kindes", versteht sich von selbst, dieser irgend wann einmal die Prozesskostenhilfe selbst zurückstottern.

Und obwohl der Vater sich gerne um sein Kind kümmern würde, wird durch die unsinnige Verrechtlichung der Familie, Streit in der Familie gesät. Denn, wenn Vater nicht zahlen kann, was Anwältin von ihm verlangt und was das "Existenzminimum" an Streitwert hergibt, dann liegt der Haussegen schief und Papi bekommt kein Umgang mit seinen Kindern.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns erklären könnten, wie genau die Steigerung des väterlichen Engagements aussehen soll? Bisher hatten wir, geschiedene Väter feststellen müssen, dass nach jeder ähnlich klingender Forderung, die Alimentezahlungen weiter angehoben wurden. Stehen uns also weitere, ähnliche Steigerungen bevor? Die Juristen bereiten sich bereits intensiv auf ein neues Klagewellen-Tsunami vor (z. B. Dr. Graba, http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=seminare.root).

Zu einer "emanzipierten Gesellschaft" gehört die Gleichberechtigung der Geschlechter ihrer Kinder gegenüber. Wann, meinen Sie, wird es in Deutschland möglich sein, dass §1618b, BGB, "Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig." auch für Väter gültig sein wird? Die Realität sieht heute so aus, dass man als Vater gar nicht so schnell hingucken kann, wie man vors Gericht gezerrt wird, ohne dass es zu einer Aussprache kommen kann.

Zu einer "emanzipierten Gesellschaft" gehört - wir wissen dass viele der geschiedenen Müttern das nicht gerne hören - auch ein intensiver Kontakt zwischen Vater und Kinder. Solange aber hierzulande Mütter das Sagen in Punkto Umgangsvereitelung haben, stimmen wir Ihnen gerne zu: Deutschland ist die "am wenigsten emanzipierte Gesellschaft Europas"!

Aber nur weil es den umgangsverhindernden Mütter so einfach gemacht wird, ihre Kinder als Unterhaltswaffe einzusetzen, nicht weil es den Vätern an Willen fehlt, sich um ihre Kinder zu kümmern.

Es kommt also immer auf das Bezugssystem an!



Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

Es wäre schön, wenn Ihr der Dame und der CSU mal Eure Position mitteilen würdet.

Einen guten Rutsch

Michael


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