Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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menschenrechte

Nikos, Athen, Friday, 30.11.2007, 23:39 (vor 6595 Tagen) @ Berta Brett

Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der
unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die
bedingt entlassen worden ist;

b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an
die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in
Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;

c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder
Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;

d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten
gehört.

menschenrechte

kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen
werden?

Sag mal, BIST DU etwa gerade wach geworden, oder was?

Nikos

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*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*


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