menschenrechte
Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen werden?
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- menschenrechte -
Berta Brett,
30.11.2007, 02:53
- gezwungen zur Arbeit - Expatriate, 30.11.2007, 03:49
- menschenrechte - A, 30.11.2007, 05:31
- menschenrechte - Dieter, 30.11.2007, 09:18
- menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit -
Student,
30.11.2007, 12:39
- menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit -
Nihilator,
30.11.2007, 13:57
- menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - zweiter deutscher fernseher, 03.12.2007, 00:57
- menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit -
Nihilator,
30.11.2007, 13:57
- menschenrechte sind auch Männerrechte - pit b., 30.11.2007, 19:27
- menschenrechte -
Nikos,
30.11.2007, 23:39
- menschenrechte - Berta Brett, 01.12.2007, 11:10