menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten
gehört.[/i][/b]
kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen
werden?
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bedeutet, daß alle Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung über Bord geworfen werden und man Nebentätigkeiten aufnehmen muß; auch das Renteneintrittsalter gilt nicht. Im Ergebnis ist es Sklaverei. Darf nur nicht so genannt werden.
Die Nichterfüllung von Unterhaltspflicht bzw. der gesteigerten Erwerbsobliegenheit wird in Deutschland mit Gefängnis (bis 6 Monate ?) bestraft.
Jedoch ist m.W. noch kein Fall bekannt geworden, daß eine Frau wegen dieses Deliktes bestraft worden wäre, obwohl die (sehr wenigen) unterhaltpflichtigen Frauen ihrer Pflicht viel weniger häufig nachkommen als Männer. Letzteres ist eine offizielle Angabe.
Gruß
Student
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Berta Brett,
30.11.2007, 02:53
- gezwungen zur Arbeit - Expatriate, 30.11.2007, 03:49
- menschenrechte - A, 30.11.2007, 05:31
- menschenrechte - Dieter, 30.11.2007, 09:18
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Student,
30.11.2007, 12:39
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Nihilator,
30.11.2007, 13:57
- menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - zweiter deutscher fernseher, 03.12.2007, 00:57
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Nihilator,
30.11.2007, 13:57
- menschenrechte sind auch Männerrechte - pit b., 30.11.2007, 19:27
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Nikos,
30.11.2007, 23:39
- menschenrechte - Berta Brett, 01.12.2007, 11:10