Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsatzentscheidung von Arios Pagos

Michael Baleanu, Saturday, 17.11.2007, 12:34 (vor 6608 Tagen) @ Nikos

In der Entscheidung wird es betont, daß die
Präferenz des Kindes zum Vater oder zu seiner Mutter nicht sicheres
Kriterium für den Richter sei, weil das Kind wegen seines unvollständigen
psychischen Wachstums, durch Wechselwirkungen und Abhängigkeiten
manipulierbar ist, besonders wenn intensiver Rechtsstreit zwischen den
Eltern besteht. Es wird auch unterstrichen, daß das Anvertrauen des
Sorgenrechts an einem Elternteil keinesfalls seine komplette Entfremdung
von der anderen Elternteil bedeuten sollte, mit dem für das Kind es
wesentlich ist, Kontakt beizubehalten. Das Gericht betont am Ende die
Schwierigkeit des Richters die bessere mögliche Entscheidung zu treffen,
wegen der üblichen unterbewussten Antipathie des Kindes zum Elternteil,
das nicht das Sorgenrecht hat."

Hm. Irgendwas ist hier tatsächlich anders, wenn ich das Ganze mit der
Fragerei meine Kindes durch alle möglichen Deppen vergleiche: "Willst Du
denn wirklich zum Papa, oder lieber bei der Mama bleiben?"

Wie kann man ein fünfjähriges Kind denn so etwas blödes fragen, dazu ein
Kind, das gerade Papas Umzug erlebt hat? Wie komplett idiotisch diese
Menschen doch sind!

Nikos

Hallo Nikos,

ihr habt weise Richter, die offensichtlich das "Wohl" des Kindes kennen.

Gibt es vielleicht eine Info-Seite zum Scheidungs-, Umgangs-/Sorge- und Unterhaltsrecht in Griechenland in deutsch oder englisch?

Gruß
Michael


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