Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsatzentscheidung von Arios Pagos

Nikos, Athen, Thursday, 15.11.2007, 13:17 (vor 6610 Tagen)

"Entscheidung des Höchsten Gerichts Griechenlands (Arios Pagos) über das Sorgerecht im Scheidungsfall, welches das maximale Gericht beurteilte, besagt, daß das Sorgerecht in Erwägung der Interessen des Minderjährigen entschieden werden sollte. In der Entscheidung wird es betont, daß die Präferenz des Kindes zum Vater oder zu seiner Mutter nicht sicheres Kriterium für den Richter sei, weil das Kind wegen seines unvollständigen psychischen Wachstums, durch Wechselwirkungen und Abhängigkeiten manipulierbar ist, besonders wenn intensiver Rechtsstreit zwischen den Eltern besteht. Es wird auch unterstrichen, daß das Anvertrauen des Sorgenrechts an einem Elternteil keinesfalls seine komplette Entfremdung von der anderen Elternteil bedeuten sollte, mit dem für das Kind es wesentlich ist, Kontakt beizubehalten. Das Gericht betont am Ende die Schwierigkeit des Richters die bessere mögliche Entscheidung zu treffen, wegen der üblichen unterbewussten Antipathie des Kindes zum Elternteil, das nicht das Sorgenrecht hat."

Hm. Irgendwas ist hier tatsächlich anders, wenn ich das Ganze mit der Fragerei meine Kindes durch alle möglichen Deppen vergleiche: "Willst Du denn wirklich zum Papa, oder lieber bei der Mama bleiben?"

Wie kann man ein fünfjähriges Kind denn so etwas blödes fragen, dazu ein Kind, das gerade Papas Umzug erlebt hat? Wie komplett idiotisch diese Menschen doch sind!

Nikos

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