Grundsatzentscheidung von Arios Pagos
"Entscheidung des Höchsten Gerichts Griechenlands (Arios Pagos) über das
Sorgerecht im Scheidungsfall, welches das maximale Gericht beurteilte,
besagt, daß das Sorgerecht in Erwägung der Interessen des Minderjährigen
entschieden werden sollte. In der Entscheidung wird es betont, daß die
Präferenz des Kindes zum Vater oder zu seiner Mutter nicht sicheres
Kriterium für den Richter sei, weil das Kind wegen seines unvollständigen
psychischen Wachstums, durch Wechselwirkungen und Abhängigkeiten
manipulierbar ist, besonders wenn intensiver Rechtsstreit zwischen den
Eltern besteht. Es wird auch unterstrichen, daß das Anvertrauen des
Sorgenrechts an einem Elternteil keinesfalls seine komplette Entfremdung
von der anderen Elternteil bedeuten sollte, mit dem für das Kind es
wesentlich ist, Kontakt beizubehalten. Das Gericht betont am Ende die
Schwierigkeit des Richters die bessere mögliche Entscheidung zu treffen,
wegen der üblichen unterbewussten Antipathie des Kindes zum Elternteil,
das nicht das Sorgenrecht hat."Hm. Irgendwas ist hier tatsächlich anders, wenn ich das Ganze mit der
Fragerei meine Kindes durch alle möglichen Deppen vergleiche: "Willst Du
denn wirklich zum Papa, oder lieber bei der Mama bleiben?"
Mit dieser Frage foltern sie die Kinder!!!
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Nikos,
15.11.2007, 13:17
- Grundsatzentscheidung von Arios Pagos - Klaus Brause, 15.11.2007, 15:03
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Michael Baleanu,
17.11.2007, 12:34
- Grundsatzentscheidung von Arios Pagos - Nikos, 17.11.2007, 20:43