Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mutter muss wegen Messerangriffs auf zweijährigen Sohn achteinhalb Jahre ..

Maxx, Zürich, Saturday, 08.09.2007, 03:02 (vor 6678 Tagen) @ Lude


StGB § 323a Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke
oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht
und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des
Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die
im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf
Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit
Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

Heisst im Umkehrschluss also: Wenn ich Lust habe, einen haufen Femiweiber bei einer Demo unter Zuhilfenahme eines Offroaders platt zu walzen, sollte ich das möglichst besoffen tun ...


Gruss
Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)


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