Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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15-jähriges Mädchen zu Hause erstochen

*Carlos*, Monday, 13.08.2007, 19:40 (vor 6703 Tagen) @ Amplus

Servus!

(...)

2. Gesetze beruhen auf Objektivität. Subjektive Begründungen sollten eigentlich keinen Einfluss haben. Wenn "ich" jemanden vergewaltigen würde, würde "ich" mich ja danach auch nicht auf meinen „persönlichen“ Nutzen daraus berufen (irgendwie war es geil und „ich“ war voll geil).

Nein. Gesetzgebung ist Ausdruck gemeißelter Regierungsmacht; völlig egal, ob unter diktatorischen oder pseudo-demokratischen Bedingungen, wie hierzulande, zustande gekommen. Gesetze drücken darüber hinaus nichts weiter als das subjektive Empfinden/Rechtsempfinden jedes einzelnen Abgeordneten aus, welches seine Speisung aus den unterschiedlichsten Quellen erfährt, wie z.B. Religion, Ideologie, Wurschtigkeit, Korruption. Objektiv ist einzig und allein das, was uns die Natur samt ihren Gesetzmäßigkeiten, bzw. aus beiden resultierende Folgeerscheinungen, serviert, wie z.B. das da: www.babycaust.de . Und bevor mir irgendwer jetzt erneut angesülzt kommt mit den Mehrheiten, die etwa so oder so eben beschlossen hätten, dem entgegne ich das: Ab diesem Punkt herrscht Beweislastumkehr; IHR beweist mir erst einmal, daß die Bilder aus der verlinkten Seite KEINE ermordeten Menschen seien. Alles andere interessiert mich im großen und ganzen einen Scheißdreck. Basta.

(...)

4. Abtreibung (ausser in Ausnahmefällen) wird man letztlich nur dadurch rechtfertigen können, indem dem abgetriebenen Wesen (bspw. dem Fötus oder dem Embryo) nicht der Status einer Person zugeschrieben wird.

Abseits jeglicher Objektivität. Durch und durch subjektiv eben. Quod erat demonstrandum.

(...)

Hasta la vista,
carlos


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