15-jähriges Mädchen zu Hause erstochen
Aber schließlich: wenn eine Frau ihre Leibesfrucht abtöten lassen darf,
und diese somit offensichtlich ihr Besitz ist, warum nicht auch bei einem
kleinen Jungen ? Deutschland muß liberaler werden, das geht so nicht. Man
kann nicht dauernd arme belastete Mütter vor Gericht zerren, nur weil sie
ihre Kinder abmurksen. Wir sind schließlich liberal und an die
Menschenrechte gebunden, die Welt schaut auf uns.
Da hast Du ganz recht. Auch unter dem Aspekt, daß solche post-natalen Ultra-Spätabtreibungen doch immer häufiger zu werden scheinen und entsprechendes mediales Echo hervorrufen, ist die Frage zu stellen, welches Frauenbild denn da wohl so verbreitet wird? Muß man wirklich soviel Trara da drum machen mit Gerichtsverhandlung, Richterspruch, Presseberichten, womöglich noch Haftstrafe (zwar selten, aber kommt leider immer noch vor)? Ich sage nein, das ist mit einem modernen entmannzipierten Land und durchgesetzten Frauenrechten (=Menschenrechte) ganz unvereinbar.
Wir sollten den Frauenrechten gebührenden Platz einräumen. Ein Kinderleben - die Herrin hat's gegeben, die Herrin hat's genommen. Ist doch ganz normal. Wegen einer schlichten Fristversäumnis muß man doch keiner Frau einen Strick drehen. Ist das nicht jedem schon einmal passiert, z.B. bei der Steuererklärung? Na? Es ist ein Fehler, klar, aber doch menschlich und verzeihlich. Wer wollte da den ersten Stein werfen??
Wir müssen umdenken, das hören wir immer wieder. Auch gegen die Tötung Ungeborener gab es seinerzeit große Widerstände, aber sie hat sich durchgesetzt. Jetzt sollten wir nicht zagen und das Werk konsequent fortführen. Nieder mit den Ewiggestrigen, die sich da entgegenstemmen!
In Sachsen-Anhalt gab es mal ein Urteil gegen eine Mutter, die ihren Säugling zum Sterben am Wegesrand abgelegt hatte. Es war ein Bußgeld von, glaube, 200 Euro wegen Verstoßes gegen das Landesbestattungsgesetz (warum eigentlich nicht Tierkörperbeseitigungsgesetz?). Das geht doch in die richtige Richtung. Eine Ordnungswidrigkeit sollte es werden, pro forma ein augenzwinkernd-mahnendes "Du-Du, das macht man aber nicht" vom Abreißblock, ausgestellt von einer freundlichen Politesse. Und gut is.
Wenn man es sich nämlich genau überlegt, kann ein Triebtäter, der eine
Frau vergewaltigt und zerstückelt auch nichts dafür, da er ja seinem
krankhaften Trieb völlig ausgeliefert ist, warum müssen die überhaupt ins
Gefängnis ? Und anschließende Sicherheitsverwahrung finde ich auch
unmöglich, weil schließlich kann es ja sein das er doch nichts mehr
anstellt danach oder ?
Bei einem Mann liegt die Sache naturgemäß völlig anders. Welche Rechte sollte der haben, anderes Leben zu nehmen? Bzw. welche Rechte überhaupt? Diese geborenen Verbrecher??
Welche Gründe kann der ins Feld führen, etwa psychische Ausnahmesituationen? Bei einem Mann???
Noch einmal aber zu den Frauen, Du sprichst die Wiederholungsgefahr an. Ebenfalls ein wichtiger Gesichtspunkt. Welchen Sinn sollte es haben, eine psychische Ausnahmetäterin zu bestrafen, die ihre gesamte Nachkommenschaft ausgerottet hat? Kann doch nicht wieder vorkommen, also: Einstellung der Ermittlungen (nicht lachen, das gab es wirklich schon - siehe Link).
Andererseits, wenn durch Schusseligkeit ein Kind übriggeblieben sein sollte, kann man dem natürlich nicht auch noch die Mutter nehmen. Dem Kindeswohl am dienlichsten ist auch hier der Freispruch. Oder, wenn's denn im Ausnahmefall schonmal unbedingt sein muß, wenigstens eine angemessene Mutter-Kind-Unterbringung. Urlaub mit der JVA (nicht TUI)!
Da sieht man mal wieder wie reaktionär, strafgeil und unmenschlich
Deutschland ist !
Ja, noch. Aber wir werden modern, ich bin da ganz optimistisch.
Darüber freut sich wie blöde
Euer Modernist
nihi
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--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Klaus Brause,
12.08.2007, 19:40
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Nihilator,
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- 15-jähriges Mädchen zu Hause erstochen - Mirko, 13.08.2007, 03:19
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13.08.2007, 05:15
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Nihilator,
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