Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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15-jähriges Mädchen zu Hause erstochen

Amplus, Monday, 13.08.2007, 05:15 (vor 6704 Tagen) @ Nihilator

?Da hast Du ganz recht. Auch unter dem Aspekt, daß solche post-natalen Ultra-Spätabtreibungen doch immer häufiger zu werden scheinen und entsprechendes mediales Echo hervorrufen, ist die Frage zu stellen, welches Frauenbild denn da wohl so verbreitet wird? Muß man wirklich soviel Trara da drum machen mit Gerichtsverhandlung, Richterspruch, Presseberichten, womöglich noch Haftstrafe (zwar selten, aber kommt leider immer noch vor)? Ich sage nein, das ist mit einem modernen entmannzipierten Land und durchgesetzten Frauenrechten (=Menschenrechte) ganz unvereinbar.?

1. Entweder ist Abtreibung legal oder illegal. Auf dieser Basis existieren unsere Gesetze.
2. Gesetze beruhen auf Objektivität. Subjektive Begründungen sollten eigentlich keinen Einfluss haben. Wenn "ich" jemanden vergewaltigen würde, würde "ich" mich ja danach auch nicht auf meinen ?persönlichen? Nutzen daraus berufen (irgendwie war es geil und ?ich? war voll geil).
3. Ausnahmesituationen sind (auch gesetzlich) zu berücksichtigen (etwa wenn das Leben der Mutter gefährdet ist). Begründungen wie, ?ich bin nicht fähig dazu?, ?dem Kind zu Liebe?, ?ich hatte doch verhütet? etc. sind subjektiv und demnach nicht gesetzlich relevant. Subjektive Elemente mögen zwar Strafmilderung aber sicher nie Strafbefreiung bewirken (dies nur in ausserordentlichen Situationen wie bspw. der Notwehr ? welche aber wiederum gesetzlich (objektiv) geregelt ist).
4. Abtreibung (ausser in Ausnahmefällen) wird man letztlich nur dadurch rechtfertigen können, indem dem abgetriebenen Wesen (bspw. dem Fötus oder dem Embryo) nicht der Status einer Person zugeschrieben wird.
5. Jede Frau kann frei entscheiden (natürlich ausser dem gesetzlichen Strafbestand der Vergewaltigung), mit wem dass sie schläft, von wem dass sie sich schwängern lässt, wie sie die Pille einsetzt etc. Danach haben sich die ?Frauenrechte? aber auch ?erschöpft?. Nach einer allfälligen Schwangerschaft der Frau von irgendwelcher ?Entscheidungsfreiheit über das was und in/mit ihrem Körper passiert? zu sprechen, ist demnach nur noch, wie soll ich sagen, nun, idiotisch. Jede persönliche Entscheidungsfreiheit ist durch die ?Freiheit? der dadurch betroffenen Person eingeschränkt. Die Freiheit zu töten steht ?tiefer? als die ?Freiheit? getötet zu werden (und kollidiert somit mit dem ?Recht auf Leben?).
6. Entweder legalisieren wir die Abtreibung oder wir verbieten sie. Punkt.
(gut, ich habe mich jetzt auf die Schweizerische Rechtspraxis bezogen, aber ich denke mal, in Deutschland ist es auch so: Eigentlich ist die Abtreibung verboten, aber irgendwie doch nicht (je nach dem subjektiven Empfinden der Frau),

Gruss, Amplus


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