Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichberechtigung beim Schießbefehl in der "DDR"

Amplus, Sunday, 12.08.2007, 05:23 (vor 6705 Tagen) @ FemKritiker

"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn
die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die
Verräter schon oft zunutze gemacht haben", heißt es in der siebenseitigen
Dienstanweisung vom 1. Oktober 1973. Der Befehl galt einer Spezialeinheit
des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt
waren. Die von 1968 bis 1985 bestehende Stasi-Einheit sollte die Flucht
anderer Soldaten im Grenzbezirk Magdeburg verhindern.
...
http://www.spiegel.de:80/panorama/zeitgeschichte/0,1518,499434,00.html

?Zögern Sie nicht, auch nicht bei Frauen und Kindern?. Dies ist der Titel der Spiegel-Schlagzeile. Was soll einmal mehr dieser Mist? ?Zögern Sie nicht, auch nicht bei Erwachsenen und Kindern?. Gibt es irgendeinen Grund, Frauen auf die Stufe von Kindern zu setzen? Wenn ich jemanden abknallen müsste, dann würde ich sicher nicht zwischen Mann und Frau unterscheiden, sondern zwischen Erwachsenen und Kindern.
Nun gut, die einen sind mündig (und dadurch verantwortlich für ihr Handeln), die anderen nicht?

Gruss, Amplus


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