Gleichberechtigung beim Schießbefehl in der "DDR"
"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben", heißt es in der siebenseitigen Dienstanweisung vom 1. Oktober 1973. Der Befehl galt einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren. Die von 1968 bis 1985 bestehende Stasi-Einheit sollte die Flucht anderer Soldaten im Grenzbezirk Magdeburg verhindern.
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http://www.spiegel.de:80/panorama/zeitgeschichte/0,1518,499434,00.html
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FemKritiker,
11.08.2007, 22:31
- Gleichberechtigung beim Schießbefehl in der "DDR" - Amplus, 12.08.2007, 05:23
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der Quixote,
12.08.2007, 12:31
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Wolfgang A. Gogolin,
12.08.2007, 18:08
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Wolfgang A. Gogolin,
12.08.2007, 18:08
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