Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!
Wir sollten darauf drängen, daß erst umgekehrt ein Schuh draus wird:
In
Fällen von langjähriger Kindsunterschiebung mit sozialer Bindung zum
Kind
muß für den sozialen Vater ein einklagbares Sorge- oder
Besuchsrecht entstehen ohne jegliche Zahlpflicht!
Was bringt dich zu dem Gedanken, daß es das noch nicht schon längst
gibt?
Wo wird das explizit ausformuliert?
.
Kann jetzt nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, aber als Kuckucksvater hast du keine Zahlungsverpflichtungen mehr. Wenn allerdings Beziehung zum Kind vorhanden ist, hast du sehr wohl Besuchsrecht. Mit Sorgerecht weiß ichs aber nicht. Müßte ich mal bei den Kuckucksvätern anrufen, die ich kenne.
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Odin statt Jesus!
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Dampflok,
16.07.2007, 16:52
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Odin,
16.07.2007, 17:10
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Dampflok,
16.07.2007, 17:41
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