Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!
Wir sollten darauf drängen, daß erst umgekehrt ein Schuh draus wird: In
Fällen von langjähriger Kindsunterschiebung mit sozialer Bindung zum
Kind
muß für den sozialen Vater ein einklagbares Sorge- oder
Besuchsrecht entstehen ohne jegliche Zahlpflicht!
Was bringt dich zu dem Gedanken, daß es das noch nicht schon längst gibt?
Wo wird das explizit ausformuliert?
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Dampflok,
16.07.2007, 16:52
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Odin,
16.07.2007, 17:10
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Dampflok,
16.07.2007, 17:41
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Dampflok,
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- Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht! - Chris, 22.07.2007, 21:55
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Odin,
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