Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!

Dampflok, Monday, 16.07.2007, 16:52 (vor 6731 Tagen)

Die soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht.

Ich gehe vom Fall des klagenden Vaters aus, der erfuhr, daß er zu 90% zeugungsunfähig und durch selbstbestimmten Gentest - zu 100% nicht der Vater ist.

Ginge es nach dem neuen Gesetzentwurf, kann dem Mann blühen, daß er zwar seine Scheintochter nicht mehr sehen darf, aber weiterhin Unterhalt zahlen muß, weil sich eine "Härtesituation" sicher leicht finden läßt. Will die eine Gutachterin nicht, dann halt die nächste.

Zypries fordert also eine Unterhaltspflicht für Nichtväter. Sie hat Recht in der Argumentation, daß eine langjährige Beziehung zum Kind aufgebaut worden ist. Dementsprechend darf die Frau dem Mann das Kind also nicht entziehen, so weit so richtig. Aber genau das will sie ja gerade nicht.

Wir sollten darauf drängen, daß erst umgekehrt ein Schuh draus wird: In Fällen von langjähriger Kindsunterschiebung mit sozialer Bindung zum Kind muß für den sozialen Vater ein einklagbares Sorge- oder Besuchsrecht entstehen ohne jegliche Zahlpflicht!

Die falsche Angabe des Vaters ist schließlich nicht in der Verantwortung des Mannes, das Kind ist an der Situation völlig unschuldig und der echte Vater ist womöglich von der Frau um sein Lebensglück (sein Kind!) betrogen worden.

Wo Zypries also eine Masche sucht, Nichtväter doch noch zum Bezahlen zu bekommen - ohne jeglichen Rechte - sollten wir hingegen Rechte für soziale Väter einfordern, die Verantwortung für die Kindsunterschiebung aber denen überlassen, bei denen sie zu suchen ist, jedenfalls solange bis es endlich Gentests bei jeder Geburt gibt oder alternativ der Kindesunterhalt entfällt.


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