Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Vergewaltigungsvorwürfe nach dem Beziehungs-Aus: der BGH setzt Maßstäbe"

Holger, Friday, 06.04.2012, 01:35 (vor 5008 Tagen) @ Rainer

In der vorösterlichen Zeit hat mich diese Aussage der Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff unter Berufung auf BGH- Entscheidungen besonders beeindruckt:

"Das ist natürlich ein Verstoß gegen die Logik: wenn das Gericht der Aussage der Belastungszeugin glaubt, sie habe niemals gegenüber einem Dritten gesagt, daß sie den Angeklagten fertigmachen wolle, dann muß es zwingend der entgegenstehenden Angabe anderer Zeugen die Glaubhaftigkeit absprechen. Nur eine Partei kann die Wahrheit sagen. Offenbar war es nicht zu begründen, den widersprechenden Zeugen eine Falschaussage zu unterstellen. Wenn aber die Eheleute A. wahrheitsgemäß ausgesagt haben, dann hat die Belastungszeugin gelogen – und auch Lügen im Randbereich und zur Erhöhung der eigenen Glaubwürdigkeit mindern den Beweiswert ihrer belastenden Angaben zu den Tatvorwürfen erheblich. Nach der geltenden Rechtsprechung ist dann eine Verurteilung allein aufgrund einer Aussage nicht mehr möglich. Vor dieser Konsequenz hat sich das Landgericht gedrückt..."

Genau davon war das gesamte Verfahren gegen Kachelmann geprägt!

Der freien Assoziation sei Genüge getan:
Irgendwie typisch für Arne Hoffmann, der genau zu sezieren versteht
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=228541
, aber den Balken in seinem linken Auge nicht sieht.
Eine Auseinandersetzung wie hier
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=228505
wäre eine Basis.


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