Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Vergewaltigungsvorwürfe nach dem Beziehungs-Aus: der BGH setzt Maßstäbe"

Rainer ⌂, Friday, 06.04.2012, 00:41 (vor 5008 Tagen)

Ob es an dem medialen Overkill des Kachelmann-Verfahrens liegt?
Eins fällt jedenfalls auf: in jüngster Zeit hat sich der BGH eingehend mit unzulänglichen richterlichen Beweiswürdigungen in diesen klassischen Aussage-gegen-Aussage-Fällen bei der Erhebung von Vergewaltigungsvorwürfen nach dem Ende einer Beziehung befaßt –: und in beiden Fällen Verurteilungen der Vorinstanzen aufgehoben. Denn eine Verurteilung bei fehlenden Beweisen aber vorhandener richterlicher Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ist heutzutage immer noch wahrscheinlicher als ein Freispruch, der nur bei optimaler Verteidigung erzielt werden kann. Gut vorstellbar, daß die juristischen Fehler des LG Mannheim den BGH sensibilisiert haben…
Am 24.1.2012 legte der 5. Strafsenat vor und zerpflückte die opfergläubige Beweiswürdung des Landgerichts Bremen, das bei einer Verurteilung wegen Beziehungstaten (Vergewaltigungen, Körperverletzung, Nötigung u.a.), fünf Monate nach der Trennung erstmals vorgebracht, jegliche Ratio hatte vermissen lassen. Für diese fehlerhafte Würdigung dürften eine alte einschlägige Vorstrafe des Angeklagten, seine wirtschaftliche und altersmäßige Überlegenheit und die vom Gericht angenommene ›Asymmetrie‹ der Beziehung verantwortlich gewesen sein: >Aus weiteren, als glaubhaft bewerteten Zeugenbekundungen hat sich das Landgericht ersichtlich vom Charakter der von Unterdrückung und Gewaltausübung geprägten Beziehung des Angeklagten zu der Nebenklägerin überzeugt.«
Insbesondere aber fehlte es an einer umfassenden Würdigung der ersichtlichen Falschbelastungsmotive wie Rache und Bestrafungsbedürfnis:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/04/vergewaltigungsvorwurfe-nach-dem-beziehungs-aus-der-bgh-setzt-masstabe/

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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