Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"positive Diskriminierung" ist Menschenverachtung und Verlogenheit!!! n/t

Christian, Sunday, 08.07.2007, 23:08 (vor 6739 Tagen) @ Klaus Brause

Man könnte ja auch Bayern, Werder und Stuttgart mit 10 Minuspunke und z.B.
Bayer Leverkusen mit 10 Pluspunkte in die neue Bundesligarunde starten
lassen, damit könnte B. Lev. ja auch mal Meister werden.
So ein Dünnschiss!!!!

In einem Schreiben an die Jury, die alljährlich das "Unwort des

Jahres"

kürt, schlägt MANNdat den Begriff "Positive Diskriminierung" vor.

"Eine bloß positive Diskriminierung gibt es gar nicht", so heißt es in

der

Begründung, mit der Formulierung werde aber "Diskriminierung als Mittel
politischer Interessenwahrnehmung salonfähig gemacht" und damit
stillschweigend ein "Bruch verfassungsmäßig garantierter Grund- und
Menschenrechte" in Kauf genommen.[/i]

Schreiben an Uni Frankfurt wg. "Unwort des Jahres"
Sehr geehrte Damen und Herrn,

wir, der Verein MANNdat, möchten die Formulierung "positive
Diskriminierung" für das Unwort des Jahres vorschlagen. Das Wort war

schon

vor einigen Jahren in Gebrauch, wurde nun aber neu belebt durch Antje
Hermenau, Fraktionschefin der Grünen im Sächsischen Landtag.
Als Quellen mögen folgende Links dienen:

www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,487687,00.html

www.kurier.at/nachrichten/wirtschaft/81449.php

Eine gedruckte Quelle ist etwa: Aachener Zeitung vom 11.6.2007, wird

aber

in zahlreichen anderen Zeitungen ebenfalls zu lesen sein.

"Positive Diskriminierung" halten wir für ein Unwort, weil es
euphemistisch suggeriert, Diskriminierung müsse nicht unbedingt

negative

Folgen haben und sei folglich auch nicht durchweg abzulehnen. Über den
semantischen Gehalt des Wortes Diskriminierung kann indessen kein

Zweifel

bestehen. Zwar bedeutet das zugrundeliegende lat. discriminare
ursprünglich neutral soviel wie "(unter)scheiden", "trennen", doch ist

der

Terminus durch sprach- und realgeschichtlich bedingten Bedeutungswandel
inzwischen eindeutig negativ konnotiert: Diskriminierung bedeutet vor
allem beabsichtigte (gesellschaftliche) Benachteiligung.

Mit der konstruierten, willkürlichen Unterscheidung zwischen positiver

und

negativer Diskriminierung, wie uns dies etwa Frau Hermenau exemplarisch
vorführt ("lieber eine positive Diskriminierung als eine negative"),

wird

Diskriminierung als Mittel politischer Interessenwahrnehmung salonfähig
gemacht und die Gleichberechtigung der Menschen in unserem politischen
Gemeinwesen hintertrieben.

Dabei ist die Entgegensetzung "positive vs. negative Diskriminierung"
erschlichen, da in Wirklichkeit keine sich einander ausschließenden
Glieder eines Gegensatzes genannt werden, nicht einmal eine wirkliche
Alternative besteht, sondern vielmehr zwei Seiten einer Medaille
fälschlich einander kontrastiert werden. "Positiv" diskriminiert werden
stets gesellschaftliche Gruppen, die die Nutznießer der eigentlichen
(negativen) Diskriminierung anderer Gruppen sind. Eine positive
Diskriminierung kann es ohne negative Diskriminierung folglich gar

nicht

geben: immer ist Diskriminierung für den Diskriminierten etwas

Negatives.

Aus sachlichen Gründen ist eine Unterscheidung verschiedenwertiger
Diskriminierungen also nicht geboten; sie ist vielmehr rein

rhetorischer

Natur und dient der Kaschierung politischer Pläne, deren Legitimation
durch das Adjektiv "positiv" als über jeden Zweifel erhaben erscheinen
soll.

Wer aber gezielt mit Diskriminierungen arbeiten möchte, bedient sich
totalitärer Methoden, und der Versuch, ein Diskriminierungsrecht für

eine

bestimmte Klientel unter dem Etikett "positive Diskriminierung" zu
etablieren, erfüllt genau die besorgten Worte des Altbundespräsidenten
Rau, die Ihnen auf Ihrer Internetseite als Motto dienen: "Unworte

bereiten

Untaten den Boden". Das Unwort von der "positiven Diskriminierung"

taucht

aktuell und auch sonst denn auch meist auf, wenn durch die Verfassung
verbriefte Grundrechte, wie im vorliegenden Fall GG Art.3.3, gebrochen
werden sollen.

So zeigt sich, daß etwa die Behauptung Frau Hermenaus: "lieber positive
Diskriminierung als negative Diskriminierung" sinnlos ist, daß die
Alternative nur diejenige sein kann zwischen Diskriminierung und keiner
Diskriminierung und daß daher in der Sache Frau Hermenau vielmehr
behauptet: "Lieber (positive) Diskriminierung als gar keine
Diskriminierung". Erst so formuliert wird der wahre Gehalt dieser
Forderung deutlich.

Fazit:

Eine bloß positive Diskriminierung gibt es nicht. "Positive
Diskriminierung" ist ein Euphemismus für den stillschweigenden Bruch
verfassungsmäßig garantierter Grund- und Menschenrechte und gehört

deshalb

in das "Wörterbuch des Unmenschen".

Mit freundlichen Grüßen

MANNdat e.V.
Geschlechterpolitische Initiative

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