Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

MANNdat schlägt "positive Diskriminierung" zum Unwort des Jahres vor

Christine ⌂, Sunday, 08.07.2007, 09:14 (vor 6739 Tagen)

In einem Schreiben an die Jury, die alljährlich das "Unwort des Jahres" kürt, schlägt MANNdat den Begriff "Positive Diskriminierung" vor.

"Eine bloß positive Diskriminierung gibt es gar nicht", so heißt es in der Begründung, mit der Formulierung werde aber "Diskriminierung als Mittel politischer Interessenwahrnehmung salonfähig gemacht" und damit stillschweigend ein "Bruch verfassungsmäßig garantierter Grund- und Menschenrechte" in Kauf genommen.

Schreiben an Uni Frankfurt wg. "Unwort des Jahres"
Sehr geehrte Damen und Herrn,

wir, der Verein MANNdat, möchten die Formulierung "positive Diskriminierung" für das Unwort des Jahres vorschlagen. Das Wort war schon vor einigen Jahren in Gebrauch, wurde nun aber neu belebt durch Antje Hermenau, Fraktionschefin der Grünen im Sächsischen Landtag.
Als Quellen mögen folgende Links dienen:

www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,487687,00.html

www.kurier.at/nachrichten/wirtschaft/81449.php

Eine gedruckte Quelle ist etwa: Aachener Zeitung vom 11.6.2007, wird aber in zahlreichen anderen Zeitungen ebenfalls zu lesen sein.

"Positive Diskriminierung" halten wir für ein Unwort, weil es euphemistisch suggeriert, Diskriminierung müsse nicht unbedingt negative Folgen haben und sei folglich auch nicht durchweg abzulehnen. Über den semantischen Gehalt des Wortes Diskriminierung kann indessen kein Zweifel bestehen. Zwar bedeutet das zugrundeliegende lat. discriminare ursprünglich neutral soviel wie "(unter)scheiden", "trennen", doch ist der Terminus durch sprach- und realgeschichtlich bedingten Bedeutungswandel inzwischen eindeutig negativ konnotiert: Diskriminierung bedeutet vor allem beabsichtigte (gesellschaftliche) Benachteiligung.

Mit der konstruierten, willkürlichen Unterscheidung zwischen positiver und negativer Diskriminierung, wie uns dies etwa Frau Hermenau exemplarisch vorführt ("lieber eine positive Diskriminierung als eine negative"), wird Diskriminierung als Mittel politischer Interessenwahrnehmung salonfähig gemacht und die Gleichberechtigung der Menschen in unserem politischen Gemeinwesen hintertrieben.

Dabei ist die Entgegensetzung "positive vs. negative Diskriminierung" erschlichen, da in Wirklichkeit keine sich einander ausschließenden Glieder eines Gegensatzes genannt werden, nicht einmal eine wirkliche Alternative besteht, sondern vielmehr zwei Seiten einer Medaille fälschlich einander kontrastiert werden. "Positiv" diskriminiert werden stets gesellschaftliche Gruppen, die die Nutznießer der eigentlichen (negativen) Diskriminierung anderer Gruppen sind. Eine positive Diskriminierung kann es ohne negative Diskriminierung folglich gar nicht geben: immer ist Diskriminierung für den Diskriminierten etwas Negatives. Aus sachlichen Gründen ist eine Unterscheidung verschiedenwertiger Diskriminierungen also nicht geboten; sie ist vielmehr rein rhetorischer Natur und dient der Kaschierung politischer Pläne, deren Legitimation durch das Adjektiv "positiv" als über jeden Zweifel erhaben erscheinen soll.

Wer aber gezielt mit Diskriminierungen arbeiten möchte, bedient sich totalitärer Methoden, und der Versuch, ein Diskriminierungsrecht für eine bestimmte Klientel unter dem Etikett "positive Diskriminierung" zu etablieren, erfüllt genau die besorgten Worte des Altbundespräsidenten Rau, die Ihnen auf Ihrer Internetseite als Motto dienen: "Unworte bereiten Untaten den Boden". Das Unwort von der "positiven Diskriminierung" taucht aktuell und auch sonst denn auch meist auf, wenn durch die Verfassung verbriefte Grundrechte, wie im vorliegenden Fall GG Art.3.3, gebrochen werden sollen.

So zeigt sich, daß etwa die Behauptung Frau Hermenaus: "lieber positive Diskriminierung als negative Diskriminierung" sinnlos ist, daß die Alternative nur diejenige sein kann zwischen Diskriminierung und keiner Diskriminierung und daß daher in der Sache Frau Hermenau vielmehr behauptet: "Lieber (positive) Diskriminierung als gar keine Diskriminierung". Erst so formuliert wird der wahre Gehalt dieser Forderung deutlich.

Fazit:

Eine bloß positive Diskriminierung gibt es nicht. "Positive Diskriminierung" ist ein Euphemismus für den stillschweigenden Bruch verfassungsmäßig garantierter Grund- und Menschenrechte und gehört deshalb in das "Wörterbuch des Unmenschen".

Mit freundlichen Grüßen

MANNdat e.V.
Geschlechterpolitische Initiative

Link

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


gesamter Thread:

 

powered by my little forum