Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erneuter Einschüchterungsversuch der Landesanstalt für Medien

Detektor, Friday, 30.03.2012, 23:40 (vor 5014 Tagen) @ Weiberplage

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auf Ihrem Angebot kein
Jugendschutzbeauftragter benannt worden ist. Geschäftsmäßige Anbieter
von Telemedien, welche entwicklungsbeeinträchtigende oder
jugendgefährdende Inhalte zugänglich machen, sind gemäß § 7 Abs. 1
JMStV verpflichtet, einen Jugenschutzbeauftragten zu bestellen.
Hinsichtlich der weiteren Anforderungen und Aufgabenbereiche wird insoweit
auf § 7 Abs. 3 und 4 JMStV verwiesen.[/i]

Soll das heißen, dass jemand, er tatsächlich die weiter oben genannten krieterin erfüllt und sich damit strafbar macht, für diese dann entwicklungsbeeinträchtigenden und gefährdenden Inhalte auch noch einen Jugendschutzberauftragten hätte stellen müssen?

*Lol* Der Herr will wohl nur ordentlich schießen. je mehr Paragraphenwust, deso besser.

Na dann halte uns mal auf dem Laufenden. Und scheiß auf Ehre und so'n zeug, das nützt nur dem gergener, der darüber lacht und auf deine Ritterehre nichts gibt. Umziehen mit dem ganzen Krempel und gut is'.

Aber nun wissen sie ja andererseits schon, wer hinter der Seite steckt. Insofern bist dann doch schon du und leider nicht irgendeine feministische Missgeburt in den Brunnen gefallen.


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