Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der kann Bußgelder verhängen - behauptet er

Weiberplage, Friday, 30.03.2012, 22:05 (vor 5014 Tagen) @ Leutnant Dino

Deine Page bekommen sie nur mit einem Gerichtsbeschluss gesperrt, was aber
auch einem Richter als sinnlos erscheint. Solche Urteile fällt ein Richter
ungern.

Aus einem Interview:

Nach dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben wir jetzt die Möglichkeit, dies als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Das haben wir bereits in einer ganzen Reihe von Fällen getan.

Wie funktioniert diese Ahndung?

Zunächst muss eine Gruppe von Prüfern diese Seiten begutachten, um durch mehr als nur eine Person die Aussage "Das ist gesetzwidrig" zu überprüfen. Das geschieht bei der KJM. Falls diese Angebote unzulässig sind, wird der Vorgang zur weiteren Umsetzung an uns zurückgeleitet. Wir hören den Anbieter zunächst an, dann erhält er einen Beanstandungs- und einen Bußgeldbescheid.

Wie wirksam ist dieses Verfahren?

Es ist wirksamer, als wir zunächst erwartet hätten. Meist sind es kleinere Anbieter, und für die ist es sehr abschreckend, einen Bußgeldbescheid zu bekommen. Die meisten Seiten verschwinden sogar bereits nach dem ersten Kontakt zwischen der LfM und dem Anbieter. Das empfinde ich persönlich durchaus als Erfolg.

Nunja, ich würde ein Bußgeld natürlich nicht zahlen können.


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