Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beziehe dich in deiner Antwort auf das Grundgesetz

Sigmundus Alkus @, Friday, 30.03.2012, 23:15 (vor 5014 Tagen) @ Flohgast

Artikel 4, Satz 1 das Wort "des Gewissen"
und
Artikel 5, Satz 1.
Gruß
Flohgast

Ich würde noch Art. 3 GG dazu zutieren und mir Beispiele aus feministischen Foren suchen, die den gleichen Umgangston pflegen bzw. zur Gewalt gegen Männer aufrufen (sollte nicht schwer zu finden sein). Dann würde ich mal anfragen, ob die Betreiberinnen dieser Foren auch schon einen Anhörungsbogen erhalten haben bzw. darauf abstellen, dass es sich halt um den üblichen Umgangston handelt. (Ich wette, die meisten Kinder kennen die Wörter bereits, wo soll da die Jugend verdorben werden?)


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