Heute gesehen
Wie muß man dabei vorgehen, wenn man eine Klage bezüglich des AGG
einreicht? Reicht hierbei einfach der Gang auf das Amtsgericht oder der
Polizei? Bewerben brauche ich mich hier schon erst gar nicht, da das ja
schon offensichtlich ist, daß die keinen Mann wollen.Freundliche Grüße
Conny
Wirst du keine Chance haben. Es handelt sich hier um kleinere Geschäfte und die können einstellen, wen sie wollen - solange sie nicht ausdrücklich schreiben "keine Männer"
Auch größere Firmen können auswählen, müssen es nur ausdrücklich begründen - jedenfalls war das mal so und ich denke, das gilt auch heute noch.
Anders ist das bei öffentlichen Einrichtungen
--
Odin statt Jesus!
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02.07.2007, 06:02
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