Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit?
1. Bereits in § 1 SGB III, Arbeitsförderung, ist die Gleichstellung von
Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip verankert und damit Aufgabe
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Die
Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wird als
Voraussetzung für das Erreichen eines hohen Beschäftigungsstandes und
einer sich ständig verbessernden Beschäftigungsstruktur anerkannt.2. Daneben ist der Grundsatz der Frauenförderung nach § 8 SGB III zu
beachten. Er ergänzt den § 1 SGB III um Frauenfördermaßnahmen, mit denen
bestehende Ungleichgewichte im Nachhinein korrigiert werden sollen. Zur
Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist durch die Leistungen
der aktiven Arbeitsförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile
sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und
Arbeitsmarktes hinzuwirken. Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem
Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch
Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Die Tatsache, dass diese Regelung an den Anfang des Gesetzes gestellt
wurde, betont das besondere Gewicht, das der Frauenförderung zugemessen
wird.
Es ist positiv, dass bei der Förderung die Lebensverhältnisse von Frauen
mit Familienpflichten berücksichtigt werden sollen, obgleich man hier
sicher nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann.3. Zum Thema Berufsrückkehrerinnen gibt es einige interessante
Sonderregelungen, die Sie unter diesem Stichwort nachlesen können (siehe
unter Punkt 2. Berufsrückkehrerinnen).4. In allen Agenturen für Arbeit gibt es hauptamtliche Beauftragte für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt als Ansprechpartner. Die Adressen finden
Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
gehört unter anderem, Arbeit-gebenden und Arbeitnehmerinnen sowie deren
Organisationen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung zu beraten und
zu informieren. Insbesondere zählen dazu Fragen der beruflichen Ausbildung,
des beruflichen Einstiegs, der Wiedereingliederung nach der Familienphase,
sowie Fragen hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Sie arbeiten mit regionalen Beratungsstellen für Frauen, kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten und mit anderen, in Fragen der
Frauenerwerbsarbeit tätigen Stellen zusammen. Die Beauftragten für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt tragen dazu bei, dass bei der Erfüllung
aller Aufgaben der Agentur für Arbeit nach dem SGB III das Thema
Frauenförderung beachtet wird.
Vor dem Hintergrund der männlichen Mehrheit der Arbeitslosen, und der männlichen Mehrverantwortung für die Selbst-und Familienversorgung, erübrigt sich zu dieser sexistischen Formulierung praktisch jeder Kommentar.
Mann steht einfach hilflos davor. Solange Mann sich nicht endlich laut wehrt.
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- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? -
FemKritiker,
20.06.2007, 20:31
- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? -
Dampflok,
21.06.2007, 13:02
- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? - Garfield, 21.06.2007, 13:49
- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? -
Dampflok,
21.06.2007, 13:02