Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit?
1. Bereits in § 1 SGB III, Arbeitsförderung, ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip verankert und damit Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wird als Voraussetzung für das Erreichen eines hohen Beschäftigungsstandes und einer sich ständig verbessernden Beschäftigungsstruktur anerkannt.
2. Daneben ist der Grundsatz der Frauenförderung nach § 8 SGB III zu beachten. Er ergänzt den § 1 SGB III um Frauenfördermaßnahmen, mit denen bestehende Ungleichgewichte im Nachhinein korrigiert werden sollen. Zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist durch die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinzuwirken. Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Die Tatsache, dass diese Regelung an den Anfang des Gesetzes gestellt wurde, betont das besondere Gewicht, das der Frauenförderung zugemessen wird.
Es ist positiv, dass bei der Förderung die Lebensverhältnisse von Frauen mit Familienpflichten berücksichtigt werden sollen, obgleich man hier sicher nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann.
3. Zum Thema Berufsrückkehrerinnen gibt es einige interessante Sonderregelungen, die Sie unter diesem Stichwort nachlesen können (siehe unter Punkt 2. Berufsrückkehrerinnen).
4. In allen Agenturen für Arbeit gibt es hauptamtliche Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt als Ansprechpartner. Die Adressen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt gehört unter anderem, Arbeit-gebenden und Arbeitnehmerinnen sowie deren Organisationen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung zu beraten und zu informieren. Insbesondere zählen dazu Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs, der Wiedereingliederung nach der Familienphase, sowie Fragen hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Sie arbeiten mit regionalen Beratungsstellen für Frauen, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und mit anderen, in Fragen der Frauenerwerbsarbeit tätigen Stellen zusammen. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt tragen dazu bei, dass bei der Erfüllung
aller Aufgaben der Agentur für Arbeit nach dem SGB III das Thema Frauenförderung beachtet wird.
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- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? -
FemKritiker,
20.06.2007, 20:31
- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? -
Dampflok,
21.06.2007, 13:02
- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? - Garfield, 21.06.2007, 13:49
- Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit? -
Dampflok,
21.06.2007, 13:02