Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Reaktion eines Vaters auf einen Facebook-Eintrag seiner Tocher. LUSTIG! :-D

Manifold ⌂, Monday, 13.02.2012, 01:37 (vor 5062 Tagen) @ Chato
bearbeitet von Manifold, Monday, 13.02.2012, 01:44

nicht endlich gesetzlich geregelt werden, auch in den USA? Muß ein Vater
nicht vorher das Jugendamt fragen, ob er so etwas überhaupt machen darf?
So nach dem Motto: "Von Deutschland lernen heißt siegen lernen", oder so
ähnlich?

Du wirst es wohl nie verstehen, was?

Ich habe das hier ausführlich beschrieben:

http://sonsofperseus.blogspot.com/2011/10/die-moralischen-grundlagen-des.html

Kleine Erinnerung: Gleiche Rechte durch gleiche Pflichten - damit eine Person zum Beispiel das Recht zu wählen ausüben darf, muss sie unter anderem die Pflicht, volljährig zu sein, erfüllt haben. Dies gilt für alle Menschen - auch für Kinder. Nur weil Kinder also noch nicht alle Rechte im Vergleich zu Erwachsenen haben, ist die Gleichberechtigung nicht verletzt, da sie durch Erreichen der Volljährigkeit nach wie vor Zugang zum Wahlrecht haben.

Die TEMPORÄRE, rechtliche Ungleichstellung von Kindern und Erwachsenen steht also mit der Gleichberechtigung nicht im Widerspruch, da Kinder nachwievor den Zugang zu gleichen Rechten (z.B. Wahlrecht) durch die Ableistung gleicher Pflichten (z.B. Erreichen der Volljährigkeit) haben.

Du hingegen plädierst für eine PERMANENTE Ungleichberechtigung der Geschlechter und "rechtfertigst" dies mit der TEMPORÄREN rechtlichen Ungleichstellung von Kind und Eltern.

Ich hoffe, du siehst den Unterschied.

--
"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


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