Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Merkwürdige Zeitungsüberschrift ...

Flint ⌂, Monday, 09.01.2012, 15:15 (vor 5098 Tagen) @ James T. Kirk

Das ist ja nicht erwiesen. Es gibt lediglich Zweifel an der Tat. Ich finde
die Überschrift richtig.

Täter können beide sein. Der Mann oder die Frau.

Nach meinem Rechtsempfinden muß prinzipiell zuerst mal der geschützt werden (im Zweifel für den Angeklagten), der angegriffen wird. Denn der Angreifer kann ja auch der Täter sein. Wer bewußt bzw. vorsätzlich die Justiz instrumentalisiert um Unschuldige anzugreifen und fertig zu machen, sollte härtest bestraft werden!!!

Wie sieht es denn aus mit der Überschrift: "Unterstellung der sexuellen Belästigung nicht nachzuweisen"?

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