Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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§ 38 DRiG

Prinz Lillifee, Sunday, 08.01.2012, 21:40 (vor 5098 Tagen) @ James T. Kirk

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html

§ 38 Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

So wie es hier mit diesen ganzen Falschbeschuldigungen zu Ungunsten von Männern sich vollzieht, liegt im Umkehrschluss die Vermutung nahe, dass ...

a) sie kennen ihre eigenen Gesetze nicht

b) sich Richter nicht mehr der Wahrheit verpflichtet fühlen und sich damit eines Meineides schuldig gemacht haben

c) Richter keinerlei Wissen haben

d) Richter kein Gewissen haben

Für mich ist es eine Schnittmenge aus a, b c und d! .... zzgl. einer gehörigen Portion Art.97 GG-Desinteresse ("Über mir ist nur der Himmel!"). Noch!


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