Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bayern: Zwölfjähriger klagt für Pressefreiheit

dentix07 @, Friday, 09.12.2011, 00:31 (vor 5130 Tagen) @ Müller

Wichtiger Unterschied! Es geht um die Produktion einer "freien" Schülerzeitung, also wohl eine die nicht von der Schule bezuschußt wird!
Deren Produktion kann die Schulleitung nicht verbieten! Darüber ob die Schulleitung das Recht hat den Verkauf dieser Zeitung auf dem Schulgelände zu verbieten ist damit noch nichts ausgesagt! Ich denke, das kann sie!

In unserer Schülerzeitung gab es einmal ein "böses" Bild:
Foto des außen (auf dem Schulgelände) aufgestellten Schulnamens mit darunter angebrachtem Plakat: "Sie verlassen jetzt den demokratischen Sektor der BRD!"

Lustig fanden die Lehrer das (zumindest offiziell) nicht, waren aber damals klug genug keine große Sache daraus zu machen (wahrscheinlich hat so mancher, inklusive Direx, darüber geschmunzelt!) und so gab's keinen Ärger!

Unseren damaligen Paukern traue ich auch durchaus zu die darin enthaltene Kritik als Ausdruck selbstständigen und kritischen Denkens bewertet zu haben!

Diese, in einer Demokratie eigentlich selbstverständliche Größe, wünsche ich der Schulleiterin des Ignaz-Kögler-Gymnasiums, Ursula Triller, in Landsberg und dem dortigen Lehrkörper!


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