Stell dir vor, ein Mann hätte diese Straftaten verübt und was dann an Urteil gesprochen wäre! n/t
- kein Text -
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- Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung des Betreuungsunterhaltes -
FYI,
05.12.2011, 15:57
- Stell dir vor, ein Mann hätte diese Straftaten verübt und was dann an Urteil gesprochen wäre! n/t
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Christian,
05.12.2011, 16:28
- Wo leben wir hier eigentlich mittlerweile? Die sind doch da oben alle nicht mehr tragbar! - Pilsberater, 05.12.2011, 17:07
- Stell dir vor, ein Mann hätte diese Straftaten verübt und was dann an Urteil gesprochen wäre! n/t