Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung des Betreuungsunterhaltes

FYI, Monday, 05.12.2011, 15:57 (vor 5134 Tagen)

Falsche Angaben zu den Einkünften während der gesamten ersten Instanz stellen nach Ansicht des OLG Karlsuhe keinen Verwirkungsgrund dar, wenn diese Angaben in der Berufungsinstanz nachgeholt werden. Verweigerte Umgangskontakte und Körperverletzungen sind auch kein Verwirkungsgrund.

http://anonym.to/?http://www.unterhalt24.com/blog/2011/12/olg-karlsruhe-luegen-umgangsverweigerung-und-koerperverletz...


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