Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bist Du dem Neusprech auferlegen?

Verhinderter, Thursday, 10.11.2011, 00:37 (vor 5160 Tagen) @ Mus Lim

Der Beitrag ist im Ansatz vertretbar ("Einmal mehr zeigt sich die Rechtssprechung als frauenfreundlich und männerfeindlich. Frauen werden aus der Verantwortung entlassen." ... "Was ist, wenn die Mutter den Namen gar nicht angeben kann, weil gar nicht weiß, ihn vergessen hat? ..." Anmerkung: ist wohl eher eine Betrügerin, als eine Mutter), was den vordergründigen Inhalt anbelangt.
Allerdings kann man fast den Eindruck bekommen, dass Du etwas nicht ganz verinnerlicht hast.
Zitat (Neusprech): Vermeintliche Väter haben Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger. Damit können sie auch geleistete Unterhaltszahlungen zurückverlangen.

Zunächst einmal handelt es sich bei den, derart pervers umschriebenen "vermeintlichen Vätern" um keine "Väter" sondern Unterhaltsbetrogene. Daran erkennt man bereits auf welchem "Nievau" das Gericht hier Hirnwäsche betreiben will.
Und das wird dann auch noch getoppt mit der Verwendung des Begriffs "Erzeuger"! Dabei wird der Vater in seiner Einzigartigkeit zu einer Art "ersetzbarer Gegenstand" diffamiert.
Es gibt viele derer, die gerne ihre Vaterschaft anerkennen würden, aber davon nicht einmal was wissen, weil die Drecksschlampe sich getrennt hat, um nach dem positiven Schwangerschaftstest einem reichen Dämlack das Kind unterzuschieben.

Und hier drückt sich fast der Eindruck auf, dass Du Defizite - was Propaganda anbelangt - hast (Aspekt: Es gibt Väter. Andere Begriffe sind Hirnwäscheversuche):


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