Frauenfreundlich und männerfeindlich
Vermeintliche Väter haben Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger. Damit können sie auch geleistete Unterhaltszahlungen zurückverlangen.
Einmal mehr zeigt sich die Rechtssprechung als frauenfreundlich und männerfeindlich. Frauen werden aus der Verantwortung entlassen.
Männer können die von den Müttern zu unrecht eingestrichenen Unterhaltszahlungen zurückfordern, ohne über den tatsächlichen Erzeuger wissen zu müssen.
Es geht dem Scheinvater nichts an, ob die Mutter die Unterhaltszahlungen vom biologischen Vater einfordert oder es bleiben lässt.
Was ist, wenn die Mutter den Namen gar nicht angeben kann, weil gar nicht weiß, ihn vergessen hat? (Siehe Werbung: Jeff, ich heiße Jeff!)
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gesamter Thread:
- BGH-Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers offenlegen -
Christian,
09.11.2011, 21:18
- BGH-Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers offenlegen - Oliver, 09.11.2011, 21:21
- Frauenfreundlich und männerfeindlich -
Mus Lim,
09.11.2011, 22:42
- Bist Du dem Neusprech auferlegen? -
Verhinderter,
10.11.2011, 00:37
- Die Vater-Kind-Bindung nicht außen vor lassen -
Mus Lim,
10.11.2011, 04:05
- Auch das Kind nicht außen vor lassen -
adler,
10.11.2011, 12:18
- Vater-Kind-Bindung: Vater und Kind sind nur Figuren auf dem Schachbrett der Mutter - Mus Lim, 11.11.2011, 00:01
- Auch das Kind nicht außen vor lassen -
adler,
10.11.2011, 12:18
- Die Vater-Kind-Bindung nicht außen vor lassen -
Mus Lim,
10.11.2011, 04:05
- Bist Du dem Neusprech auferlegen? -
Verhinderter,
10.11.2011, 00:37